Unsere Leistungen mit Verordnung
Wir bieten Ihnen
Ergotherapeutische Einzelbehandlungen
Ergotherapeutische Gruppenbehandlungen
Hausbesuche
Wenn auf der Verordnung vermerkt, darf die Therapeutin Ihres Kindes die Behandlung auch bei Ihnen zu Hause durchführen. Dies ist jedoch nur dann erbaubt, wenn Ihr Kind aus medizinischen Gründen nicht in der Lage ist, zu uns in die Praxis zu kommen.
Soziale Integration
Die Therapeutin darf Ihr Kind 1x im Kindergarten, in der Schule oder zu Hause besuchen, um sich einen Eindruck über Gegebenheiten, Umstände und Möglichkeiten zu machen und sich mit der Erzieherin oder Lehrerin austauschen zu können.
Zudem besteht die Möglichkeit, Tipps und Anregungen zu geben, wie Ihr Kind auch dort bestmöglich gefördert und unterstützt werden kann.